Was tun, wenn das Objekt Asbest enthält?

Sollten in Ihrem Gebäude Asbestmaterialien verbaut sein, ist besondere Vorsicht geboten. Der Rückbau darf nur durch spezialisierte Fachfirmen nach TRGS 519 erfolgen. Wir übernehmen in solchen Fällen:

  • die Anmeldung bei den zuständigen Behörden
  • den fachgerechten Rückbau
  • die sichere Verpackung
  • die umweltgerechte Entsorgung bei zugelassenen Annahmestellen

Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie ausführlich.

By |2025-03-22T00:57:35+01:0022. März 2025|Kommentare deaktiviert für Was tun, wenn das Objekt Asbest enthält?

About the Author:

Go to Top