Sollten in Ihrem Gebäude Asbestmaterialien verbaut sein, ist besondere Vorsicht geboten. Der Rückbau darf nur durch spezialisierte Fachfirmen nach TRGS 519 erfolgen. Wir übernehmen in solchen Fällen:
- die Anmeldung bei den zuständigen Behörden
- den fachgerechten Rückbau
- die sichere Verpackung
- die umweltgerechte Entsorgung bei zugelassenen Annahmestellen
Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie ausführlich.